Sie ist anpassungsfähig wie ein Chamäleon und kann auch schon mal verantwortlich für gewisse Stimmungen sein. Musik. Was wäre ein Leben ohne Musik? Nicht umsonst sagte ein berühmter Regisseur, die richtige Filmmusik mache 50 % des Filmes aus und er hat Recht!
Recht haben allerdings auch andere, wenn es um Musik geht, auch wenn das nicht der erste Gedanke ist, den man hegt, wenn man sich das ein oder andere schöne Lied anhört.
Anhören ist auch noch nicht strafbar, aber das Abspielen von bestimmten Tonmaterial und das in einem öffentlichen Rahmen (bereits ein privater Rahmen ab einem Personenkreis von 30 zählt nicht mehr als privater), ist strafbar. Obwohl verfassungsrechtlich bereits das Recht auf geistiges Eigentum eine Rolle spielt, regelt die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz die GEMA, die Musikwiedergabe in der Öffentlichkeit. Sie stützt sich hierbei auf das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz, welches am 9. September 1965 beschlossen wurde und am 1. Januar 1966 in Kraft getreten ist.. Der Tag des Beschlusses jährt sich bald wieder und immer noch regelt das Gesetz, dass die Wahrnehmung von Nutzungsrechten und die Einwilligung der Nutzung sich aus dem Urheberrecht ergeben und durch die GEMA, in Sachen Musikgut, vertreten werden.
Diese, sich schwierig zu lesenden, Worte bedeuten einfach: Wer Songs bestimmter,die in der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte vertretenen Songtexter, Komponisten und Musikverleger abspielt, benutzt oder auch öffentlich nutzt, macht sich strafbar, denn es müssen bei der GEMA erst bestimmte Lizenzen erworben werden, um sich hierfür die Erlaubnis einzuholen. Musik ohne Lizenzen gibt es im WWW genug. Suchmaschine benutzen und los geht’s.
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